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Rettet die Privatkopie!

Seit Anfang August liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts vor. Darin geht es auch um die Rechte der Nutzer, die in Gefahr sind: Bisher hat der Gesetzgeber im Interesse einer Balance zwischen öffentlichen und wirtschaftlichen Ansprüchen die Kontrollmacht der Rechteinhaber durch Ausnahmebestimmungen in Schranken gewiesen. Dazu gehört das Recht zum privaten Vervielfältigen, das in der analogen Welt jedem im begrenzten Umfang offen steht und zum festen Bestandteil des Alltags der Nutzer in der Informationsgesellschaft geworden ist. Im digitalen Raum soll dieses elementare Zugeständnis an die Interessen der Allgemeinheit nach den Plänen der Bundesregierung de facto ausgehebelt werden. Die Rechte der Verwertungs- und Medienindustrie will die Regierung aus Angst vor der Macht der Manager in Hollywood oder Gütersloh dagegen sanktionieren.

Die Rechteinhaber sollen sich sogar der Durchsetzung der Verbraucherrechte ganz entziehen können, indem sie Werke mit gesonderten Lizenzverträgen zugänglich machen. Auch bei Dateien, die on-Demand zum Abruf in digitalen Netzen bereitgehalten werden, sollen die Schrankenrechte der Nutzer nicht gelten. Damit würden alle Inhalte, die online angeboten werden, dem alleinigen Verwertungsrecht der Industrie ohne Ausnahmen unterstellt.

Aber: Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.

Wir fordern daher einen fairen Interessensausgleich beim Copyright! Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!


   
   
So will die Bundesregierung die Privatkopie und andere Nutzerrechte aushebeln:


   
   


Wer sich heute ein Buch ausleiht oder ein paar Stellen daraus kopiert, muss dafür nicht erst den Urheber oder den Verlag um Erlaubnis bitten. Wer im Radio ein Musikstück für den privaten Gebrauch auf Kassette mitschneidet, braucht dafür keine gesonderte Genehmigung. Einen Ausgleich für die Kreativen und ihre Vermarktungs- und Vertriebsinstanzen schaffen die Gebühren, mit denen der Gesetzgeber Leer-, Speicher- und Kopiermedien und dafür benötigte Geräte wie Kopierer oder Scanner belegt hat.

Aber auch im digitalen Bereich, der immer mehr zur Basis der Wissensgesellschaft wird und das Vervielfältigen theoretisch noch einfacher macht, wollen wir Nutzer weiter für unsere privaten Zwecke in beschränktem Maße Kopien erstellen. Kaufen wir etwa eine CD, so wollen wir auch eine zweite Scheibe fürs Auto oder fürs Schlafzimmer, ohne erneut für ein und dasselbe Gut zur Kasse gebeten zu werden.

Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium dehnt die Erlaubnis zum Vervielfältigen für den privaten Gebrauch zwar dem Wortlaut nach auf "beliebige Träger" aus, also auch auf digitale Medienformate. Doch gleichzeitig stellt er Kopierschutzmechanismen, die sich heute bereits auf einem Großteil der auf den Markt kommenden Audio- oder Spiele-CDs befinden und nach dem Willen der Content-Industrien bald in alle digitalen Medien Einzug halten sollen, unter den Schutz des Rechts. Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die Kopierschutztechniken legt, laviert damit in einer juristischen Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Die im Januar geplante Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle in ihrer jetzigen Form würde zu einer absurden Situation führen: Es gäbe zwar das Recht auf die Privatkopie -- es würde in den digitalen Medien allerdings leer laufen! Es wäre nicht durchsetzbar, da die Kopierschutzmaßnahmen der Industrie durch das Gesetz unter rechtlichen Schutz gestellt werden.

Aber:

Die Erlaubnis zum privaten Kopieren darf in der Wissensgesellschaft nicht zahnlos werden! Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein Urheberrecht, das die Teilhabe am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert. Dazu muss es einen fairen Interessensausgleich geben.

Wir fordern daher den Erhalt der Privatkopie auch im Reich der Bits und Bytes!

COPY = RIGHT!



   
   
Aktuell:


   
   
Schlaues Christkind: Kein Kopierschutz auf den Gabentisch! Eine Aktion des Vereins zur Förderung Freier Software.

Gemeinsame Stellungnahme von privatkopie.net, Chaos Computer Club, Grüne Jugend, Netzwerk Neue Medien, LinuxTag e.V., ODEM.org, mikro e.V., FoeBuD e.V., I.D.I. Verband e.V., FITUG e.V., FIfF e.V. zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Stellungnahme von EFF (mit
Anhang zum DMCA ) und IP Justice

Kritik aus der Sicht eines Hochschullehrers und Wissen-schaftlers, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zum UrhG und die Schrankenbestimmung für "Unterricht und Forschung" betreffend

von Prof. Dr. iur. Bernd Lutterbeck, Jean-Monnet-Professor und Dipl.-Inform. Robert A. Gehring

Übergabe der Petition für die digitale Privatkopie an die Bundesjustizministerin

Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS),
Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", 11. Dezember 2002


CCC und mikro befragen Bundestagsparteien zu Informationsfreiheiten

Europäischer Widerstand gegen Urheberrechts-Richlinie formiert sich